Spielgemeinschaften - Teilnahmebedingungen

Die FABER Lotto-Service GmbH hat rechtlich eindeutige Mitspielbedingungen geschaffen, um klare Verhältnisse über wichtige Punkte zu gewährleisten. Dies dient gerade auch zur Sicherheit für Sie als Mitspieler. Zwar sind die Teilnahmebedingungen dadurch notwendigerweise etwas ausführlich, wir bitten Sie aber, sich diese Bedingungen in Ruhe durchzulesen.
Die Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis der Mitspieler untereinander, das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Spielgemeinschaften zur FABER Lotto-Service GmbH (nachfolgend Faber-Service genannt) und das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und den Mitspielern/Spielgemeinschaften. Soweit die nachfolgenden Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von einer Teilnahme ausgeschlossen.

Der Faber Service vermittelt die vom Deutschen Lotto- und Totoblock (DTLB) angebotenen Lotterien.

Der Faber-Service vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Mitspielern einer Spielgemeinschaft, die untereinander eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen (nachfolgend Spielgemeinschaft genannt). Der Faber-Service erbringt darüber hinaus die im Folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Mitspielern der Spielgemeinschaft sowie der Spielgemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB. Für das Mitspiel und die Leistungen des Faber-Service sind allein die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgebend.

1. Mitspiel

Der Mitspieler beantragt beim Faber-Service die Aufnahme in eine/mehrere Spielgemeinschaft(en) und die Entstehung vertraglicher Beziehungen zwischen ihm und dem Faber-Service entsprechend den Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler macht somit dem Faber-Service ein Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen ihm und dem Faber-Service entsprechend den Teilnahmebedingungen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Mitspieler und dem Faber-Service kommt mit Übersendung des persönlichen Begrüßungsschreibens und Bezahlung des Mitspielbeitrags zustande. Spätestens mit der Zahlung des Mitspielbeitrags erklärt sich der Mitspieler auch mit der Geltung der Teilnahmebedingungen einverstanden. Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages bevollmächtigt der Mitspieler den Faber-Service zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Mitspielern zur Aufnahme in eine/mehrere Spielgemeinschaft(en), zum Abschluss eines Spielvertrages der Spielgemeinschaft mit einer Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks und zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Spielgemeinschaft und dem Faber-Service wie nachfolgend in Nr. 7 der Teilnahmebedingungen beschrieben. Mit Vertragsabschluss erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht, es sei denn, bei Einsatzzahlung durch Abbuchung scheitert die Durchführung des Abbuchungsauftrages aus Gründen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat.

Der Faber-Service bestätigt monatlich den Mitspielern:
- die Spielgemeinschaft oder -gemeinschaften, an denen der Mitspieler beteiligt ist, mit den jeweils eingesetzten Zahlen und Gesamtanteilen,
- die Anzahl der Anteile, die je Spielgemeinschaft und Mitspieler eingesetzt werden
- und den/die Veranstalter, an den/die die Spielaufträge von den jeweiligen Spielgemeinschaften weitergeleitet worden sind.

Spielscheine oder Teilnehmerscheine, die dem Interessenten eine unmittelbare Teilnahme an den vermittelten Lotterien ermöglichen, übersendet der Faber-Service dem Spieler nicht.

Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden Ausspielungen des Deutschen Lottoblocks. Der Einzahlungsschluss für das Mitspiel ist 14 Tage vor der ersten Ausspielung des Teilnahmemonats. Der Faber-Service beteiligt den Mitspieler, wenn sein Guthaben am Tag des Einzahlungsschlusses (bank- oder postgiromäßige Eingangsbestätigung liegt dem Faber-Service vor) plus den Gewinnen aus dem laufenden, abgerechneten Monat für ein weiteres Mitspiel ausreicht oder eine Einzugsermächtigung vorliegt. Restguthaben, die für eine Fortsetzung des Mitspiels nicht ausreichen, werden binnen 30 Tagen ausgezahlt.

Personen mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands sind aus rechtlichen Gründen ausdrücklich nicht teilnahmeberechtigt.

Ausgeschlossen von der Nutzung des Mitspiel-Angebotes vom Faber-Service sind zum Schutz der Jugend ebenfalls Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Spielvertrag kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande.

2. Gespielte Systemreihen

Der Faber-Service entwickelt für die vermittelten Lotterien die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die von ihm namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind.
Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers/Spielgemeinschaft, dass bestimmte Zahlen oder Systemreihen eingesetzt werden oder der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht.

3. Anteilspreis

Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Spielgemeinschaft. Im jeweiligen Anteilspreis sind der Spieleinsatz, Scheingebühren und Servicegebühren enthalten. über die Einzelheiten wird der Mitspieler in einem gesonderten Schreiben informiert, das der Mitspieler vor seiner ersten Teilnahmebestätigung erhält. Die sich pro Spielgemeinschaft ergebenden Anteile werden auf ganze Anteile nach oben gerundet. Auf dieser Basis wird abgerechnet. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Mitspieler vergeben werden können, ist der Faber-Service berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Für ihn gelten dann ebenfalls die Teilnahmebedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.

4. Einsatzzahlungen/Weiterspiel

Einsatzzahlungen des Mitspielers werden dem Mitspielkonto des Mitspielers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwendet. Abgerechnete Gewinnanteile werden für die zuletzt schriftlich mitgeteilten Anteile und Teilnahmen an Spielgemeinschaften für den nächsten Monat eingesetzt, sofern der Mitspieler den Gewinn nicht ausgezahlt bekommen möchte. Reicht das Guthaben für den gewünschten Einsatz nicht aus, beteiligt der Faber-Service den Mitspieler so, dass er höchstmöglich mit seinem Guthaben mitspielt. Beträge, die den Einsatz für das gewünschte Mitspiel um 5,- Euro für die nächsten beiden Monate übersteigen, werden ausgezahlt. Bei Gewinnen ist die von dem Faber-Service schriftlich mitgeteilte Teilnahmebestätigung entscheidend.

5. Gewinnabrechnung

Die angefallenen Gewinne sind zu 100 % an die Mitspieler zu verteilen. Nach jedem kostenpflichtigen Spielmonat erhält der Mitspieler von dem Faber-Service eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Mitspielers und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Der letzte Wettbewerb des Monats wird in der Regel einen Monat später abgerechnet.
Bei Beendigung des Mitspiels erfolgt sofort eine komplette Abrechnung und Auszahlung des Guthabens innerhalb von zehn Tagen. Der Gesamtgewinn eines Monats wird an die Mitspieler gemäß ihren Anteilen an den Spielgemeinschaften verteilt. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Abrechnungen schriftliche Einwendungen erhoben werden. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels des Schreibens, mit dem Widerspruch erhoben wird, massgebend. Der Faber-Service weist den Mitspieler auf jeder Gewinnabrechnung darauf hin, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, soweit nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch erhoben wird. Sollten Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der Euro-Tageswert (Veräußerungspreis) der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben.

6. Dauer des Mitspiels

Die Teilnahme gilt für einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wird. Möchte ein Mitspieler seine Teilnahme zu einem bestimmten Monat beenden, so hat er dies dem Faber-Service bis zum 18. des Vormonats mitzuteilen, ansonsten gilt die Kündigung erst für den darauf folgenden Monat.

7. Vertretung/Vollmacht

Der Faber-Service wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Mitspielers Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Spielgemeinschaft sowie Spielverträge für den Spieler/die Spielgemeinschaften in dessen/deren Namen mit den Lottogesellschaften des Deutschen Lottoblocks über deren Annahmestellen abzuschließen, in welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft einbezogen werden, und des Weiteren einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Spielgemeinschaften und dem Faber-Service abzuschließen. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Lottogesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind.

Der Faber-Service ist berechtigt, andere Firmen mit der Durchführung von Serviceleistungen auf eigene Kosten zu beauftragen oder alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf Dritte zu übertragen.

Der Faber-Service ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, berechtigt. Hierzu gehört ausdrücklich auch das Recht, den Sitz der Gesellschaft zu bestimmen. Von den Bestimmungen des § 181 BGB wird der Faber-Service befreit. Er ist dagegen nicht berechtigt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen einer Gesellschaft des Deutschen Lottoblocks und dem Spieler/der Spielgemeinschaft.

8. Treuhänder/Auszahlung der Gewinne

Der Mitspieler beauftragt den Rechtsanwalt Reiner Depka, Christstraße 25, 44789 Bochum, für die Spielgemeinschaft als Treuhänder wie folgt tätig zu werden:
Der Treuhänder nimmt die Spielquittungen, die Eigentum der Spielgemeinschaften werden, entgegen und verwahrt sie für diese. Mit der Entgegennahme der Spielquittungen gilt der Auftrag als durch den Treuhänder angenommen. Der Treuhänder ist verpflichtet, die Spielquittungen für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren. Der Mitspieler hat ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen seiner Spielgemeinschaft(en). Nach Erreichung des Gesellschaftszwecks (Mitspiel) wird die Gesellschaft nach jedem Monat aufgelöst und es werden neue Gesellschaften gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und - soweit diese keine Regelungen treffen - nach dem BGB.
Der Treuhänder macht die Gewinne für die Spielgemeinschaft gegenüber den Lottogesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist er berechtigt, den Lottogesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. Der Treuhänder nimmt die Gewinne für die Spielgemeinschaft entgegen und führt sie seinem Anderkonto Nr. 334 008 54 bei der Sparkasse Bochum zu. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt direkt durch den Treuhänder an die Mitspieler gemäß dem erteilten Auftrag. Der Treuhänder ist darüber hinaus berechtigt, etwaige noch nicht an den Faber-Service geleistete Anteilspreise für das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen. Der Faber-Service ist verpflichtet, dem Treuhänder alle hierfür erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Mitspieler angegebene Konto oder, falls ein solches Konto nicht bekannt ist, durch Übersendung eines Schecks an die vom Mitspieler angegebene Adresse. Der Anspruch auf Gewinnauszahlung erlischt gegenüber dem Treuhänder, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung der Gewinnabrechnung durch den Faber-Service an die vom Mitspieler angegebene Adresse beim Treuhänder schriftlich geltend gemacht wurde. In einem solchen Fall ist der Treuhänder nach § 19 Abs. 3 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Fristablauf an den Veranstalter abzuführen.
Jeder Mitspieler einer Spielgemeinschaft wird zudem ermächtigt, in Gemeinschaft mit dem Treuhänder Gewinne seiner Spielgemeinschaft gegenüber den Lottogesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an den Treuhänder zu verlangen.
Schließlich ist der Treuhänder berechtigt, einen Vertreter zu benennen, der die Spielgemeinschaft im Rahmen von Fernseh-/Lotto-Shows im Gewinnfall vertritt. Der Mitspieler erklärt sich damit einverstanden, dass als Vertreter ein Dritter benannt werden kann, der nicht Mitspieler der Spielgemeinschaft sein muss. Die Befugnis zur Geltendmachung von Gewinnen gemäß den übrigen Bestimmungen der Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiervon nicht berührt.

9. Haftung

Der Faber-Service haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten. Der Faber-Service schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.

10. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mitspieler Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 19. Mai 2023

Datenschutzhinweis für Kunden der Faber Lotto-Service GmbH

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von großer Bedeutung. Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz, und behandeln diese vertraulich. Verantwortlich im Sinne der DSGVO für die nachstehend beschriebenen Datenverarbeitungen ist die Faber Lotto-Service GmbH, Markstraße 79, 44778 Bochum (im Folgenden Faber). Faber erhebt und verarbeitet auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Durchführung Ihres Mitspiels diese Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung sowie Informationen zu Ihrem Spielwunsch und dem Umfang der Spielteilnahme. Dabei werden diese Daten auch durch externe Dienstleister (insbesondere Druckereien, Versanddienstleister, IT-Dienstleister und Treuhänder) verarbeitet. Im Falle einer telefonischen Bestellung erstellt Faber - mit Ihrer Einwilligung - eine Gesprächsaufzeichnung über das Telefonat, um einen Nachweis über die gewünschte Gewinnspielteilnahme zu haben. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihrer Volljährigkeit (Teilnahme ab 18) werden Name, Anschrift und Geburtsdatum an einen anerkannten Dienstleister (in der Regel an die Riser-ID Services GmbH, Schufa Holding AG oder Deutsche Post AG) weitergegeben. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 b), c) und e) DSGVO sowie § 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Der jeweilige Dienstleister wird die Anfrage zum Zweck der Abrechnung für den dafür erforderlichen Zeitraum speichern. Die Aussage zu Ihrer Volljährigkeit wird intern als weiterer Nachweis verwendet. Die Firmengruppe FABER sowie entsprechend beauftragte Dienstleister (z.B. Lettershops) verwenden Name und Anschrift sowie Daten über Art und Umfang einer Teilnahme an Spielangeboten der Firmengruppe FABER auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO für die Zusendung von Angeboten der Firmengruppe FABER und Werbung. Sie können einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung einschließlich der Analyse von Kundendaten jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ihre Daten werden nicht länger gespeichert als gesetzlich zulässig und für die genannten Zwecke erforderlich. Im gesetzlichen Rahmen können Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen und haben das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Für Fragen oder Auskünfte zur Datenverarbeitung erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@faber.de.